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Der Begriff „Akupunktur“ ist ein Oberbegrfiff für viele unterschiedliche Behandlungsformen, deren Gemeinsamkeiten lediglich darin bestehen, dass mit Nadeln in die Haut gestochen wird.
Die „klassische chinesische“ Akupunktur geht davon aus, dass im Körper Energie in den sog. Meridianen fließt, wobei es bei Störungen im Energiefluß zu Krankheiten kommt, die dadurch behandelt werden können, dass durch gezielte Stiche an bestimmte Punkte dieser Bahnen die Energie wieder frei fließen kann und die Krankheit damit verschwindet.
Neben der klassischen Akupunktur, die übrigens als einzige Akupunkturmethode von den gesetzlichen Krankenkassen und lediglich bei chronischen Schmerzen im Bereich der LWS und der Kniegelenke bezahlt wird, gibt es noch eine Reihe alternativer bzw. komplementärer Akupunkturverfahren, die unter dem Begriff der sog. Mikrosystemakupunktur zusammengefasst werden können.
Hierzu gehört als u.E. wichtigste und teilweise effektivste Form die Schädelakupunktur nach Yamamoto, weiterhin die französische Ohrakupunktur, die koreanische Handakupunktur sowie noch weitere andere, die wir erfolgreich in unserer Praxis anwenden.
Im Bereich der Akupunktur haben wir uns neben den klassischen Indikationen „Schmerz“ auf weitere Krankheitsbilder spezialisiert, die in der Linkleiste Indikationen dargestellt sind.
Durch teilweise unrichtige und oberflächliche Berichterstattung in den Medien sind viele Menschen der Meinung, dass die Akupunktur generell eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sei.
Das stimmt so nicht: die sog. „Kassenakupunktur“ beinhaltet nur das klassische chinesische Verfahren und deckt nur die Indikationen
- chronische Schmerzen der Kniegelenke bei Arthrose (Gelenkverschleiß)
- chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
- Beide Beschwerdearten müssen mindestens 6 Monate bestehen und in dieser Zeit ärztlich dokumentiert sein.
- In allen anderen Fällen und andere Akupunkturarten zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht!
Eine „Umdeutung“ der Beschwerden ist Abrechnungsbetrug!
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